Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt gemäß dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), das als Orientierungshilfe für die Honorarhöhe dient. Bitte beachten Sie, dass das GebüH keine gesetzlich verbindliche Gebührenordnung ist, sondern Durchschnittswerte für übliche Vergütungen enthält .
Derzeit beträgt mein Honorar 95 € bis 105 € pro Stunde. Die genaue Abrechnung erfolgt nach Art und Umfang der erbrachten Leistungen.
Die Erstattung von Heilpraktikerleistungen ist abhängig von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag:
Private Krankenversicherung (PKV): Viele PKV-Tarife erstatten Heilpraktikerleistungen ganz oder teilweise.
Private Zusatzversicherung: Für gesetzlich Versicherte mit entsprechender Zusatzversicherung ist eine (Teil-)Erstattung möglich.
Beihilfe Versicherung: Die Beihilfe übernimmt häufig einen Anteil der Kosten für Heilpraktikerleistungen.
Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV): In Einzelfällen erstatten gesetzliche Krankenkassen bestimmte Leistungen (Osteopathie), z. B. im Rahmen von Bonusprogrammen oder bei ärztlicher Verordnung.
Bitte klären Sie vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um Absage spätestens 24 Stunden im Voraus. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen wird das volle Honorar in Rechnung gestellt, da der Termin in der Regel nicht kurzfristig neu vergeben werden kann.